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Allgemeine Reisebedingungen

Neufassung gültig für Buchungen ab 1. September 2022

 

Unsere AGBs zum Download

 

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Der Sicherungsschein im Sinne des § 651k Abs.3 BGB wird zusammen mit der Reisebestätigung und der ersten Anzahlungsanforderung ausgehändigt. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das der Veranstalter zehn Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter die Annahme erklärt.


2. Bezahlung
Der vollständige Reisepreis ist vier Wochen vor Abreise fällig und muss spätestens zu diesem Zeitpunkt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung eingegangen sein. Bei einer kurzfristigen Buchung, d. h. innerhalb von vier Wochen vor Reiseantritt, wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.


3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit.


4. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen/ geänderte Stornierungsbedingungen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, hat der Veranstalter einen Anspruch auf angemessene Entschädigung. Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen maximal je angemeldetem Teilnehmer:

bei Busreisen  
bis 30 Tage vor Reiseantritt:                                10% des Reisepreises, jedoch mindestens 25€
29 - 22 Tage vor Reiseantritt:                              20% des Reisepreises
21 - 15 Tage vor Reiseantritt:                              30% des Reisepreises
14 - 7 Tage vor Reiseantritt:                                45% des Reisepreises
6 - 3 Tage vor Reiseantritt:                                  70% des Reisepreises
ab 2 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantritt:   90% des Reisepreises

bei Bahn-, Schiffs- und Flugreisen
bis 60 Tage vor Reiseantritt:                                 20% des Reisepreises
59 - 35 Tage vor Reiseantritt:                               30% des Reisepreises
34 - 15 Tage vor Reiseantritt:                               45% des Reisepreises
14 - 7 Tage vor Reiseantritt:                                 65% des Reisepreises
6 - 3 Tage vor Reiseantritt:                                   80% des Reisepreises
ab 2 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantritt:  100% des Reisepreises

Bei Schiffsreisen können diese Stornierungsbedingungen von denen der jeweiligen Reederei abweichen. Diese übersenden wir Ihnen auf Anfrage gerne zur entsprechend angebotenen Reise.


Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. (Bei Flug- und Schiffsreisen bis spätestens 4 Tage vor Reisebeginn je nach Verfügbarkeit) Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des ursprünglichen Teilnehmers. Theater- und Konzertkarten werden beim Rücktritt von einer Reise nur dann erstattet, wenn sie an einen anderen Teilnehmer weitergegeben werden können. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.


5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, wird sich der Veranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.


6. Mindestteilnehmerzahl
Wird die zur Durchführung einer Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 16 Personen nicht erreicht, kann der Reiseveranstalter bis 21 Tage vor Reiseantritt den Reisevertrag kündigen. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.


7. Vertragliche Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist gemäß § 651h BGB insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Bei Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, haftet der Veranstalter nicht für das Verschulden des die Fremdleistung erbringenden Veranstalters.


8. Mitwirkungspflicht
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, die Beanstandung unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.


9. Ausschluss von Ansprüchen
Etwaige Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadensersatz muss der Kunde innerhalb von 24 Monaten nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei dem Veranstalter geltend machen.


10. Versicherungen
Zur Sicherheit des Teilnehmers wird der Abschluss folgender Versicherungen empfohlen: eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisenotfallversicherung. Diese Versicherungsleistungen können beim Veranstalter optional gebucht werden. Der Veranstalter tritt in diesem Fall als Vermittler der Hanse Merkur Versicherungen auf.


11. Gerichtsstand
Der Reisende kann König & Meiser Kulturreisen nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gelegentlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gelegentlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz von König & Meiser Kulturreisen maßgebend.